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   OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97   

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OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97 (https://dejure.org/1997,3655)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.1997 - 14 W 382/97 (https://dejure.org/1997,3655)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 1997 - 14 W 382/97 (https://dejure.org/1997,3655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1998, 717
  • AnwBl 1998, 537
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 109/82

    Voraussetzungen der Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
    Von dieser Rechtsprechung ist der Senat indessen neuerlich abgerückt (Beschl. v. 28.4.1997 - 14 W 210/97. Er hat die Meinung, ein typischerweise gleichgelagertes Auftraggeberinteresse hindere die Anwendung von § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, ausdrücklich aufgegeben und sich im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung der ganz überwiegenden gegenteiligen Auffassung (vgl. BGH NJW 1984, 2296 und die Nachweise bei von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, 12. Aufl., § 6 Rdnr. 3, 10 und 14) angeschlossen.
  • OLG Koblenz, 28.04.1997 - 14 W 210/97

    Erhöhte Gebühr bei BGB -Gesellschaft, Erbengemeinschaft und

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
    Von dieser Rechtsprechung ist der Senat indessen neuerlich abgerückt (Beschl. v. 28.4.1997 - 14 W 210/97. Er hat die Meinung, ein typischerweise gleichgelagertes Auftraggeberinteresse hindere die Anwendung von § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, ausdrücklich aufgegeben und sich im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung der ganz überwiegenden gegenteiligen Auffassung (vgl. BGH NJW 1984, 2296 und die Nachweise bei von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, 12. Aufl., § 6 Rdnr. 3, 10 und 14) angeschlossen.
  • OLG München, 27.04.1994 - 11 W 1312/94

    Vertreten eines nicht rechtsfähigen Vereins durch einen Rechtsanwalt als

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
    Eine solche Prozeßführung schließt grundsätzlich die Obliegenheit ein, ein einzelnes Sozietätsmitglied mit der prozessualen Geltendmachung der Honorarforderungen zu beauftragen (Senat JurBüro 1994, 729; von Eicken aaO § 6 Rdnr. 15 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 28.06.1994 - 14 W 335/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
    Der Einzelrichter hat seine Entscheidung unter Hinweis auf einen Beschluß des Senats (JurBüro 1995, 305) damit begründet, daß die Bekl als BGB-Gesellschaft in Anspruch genommen worden seien und im Hinblick auf ihre gesamthänderische Verbundenheit ein besonders zu vergütender anwaltlicher Mehraufwand bei der Fallbearbeitung gefehlt habe.
  • BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02

    Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und

    Für Aktivprozesse einer Anwaltssozietät, insbesondere bei Honorarklagen, fällt nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und h.M. in der Literatur eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für den die Anwaltssozietät vertretenden Rechtsanwalt nicht an (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 851, 852 und NJW-RR 2002, 645, 646; OLG Nürnberg, MDR 1997, 689, 690; OLG Koblenz, JurBüro 2002, 256; JurBüro 1998, 302 ff. sowie JurBüro 1994, 729; Hans.OLG Hamburg, MDR 1999, 256; im Ergebnis OLG Köln, JurBüro 1994, 94; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 15. Aufl. 2002, § 6 Rdn. 15 m.w.N.; Frauenholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO 8. Aufl. 2000, § 6 Rdn. 13; a.A. KG Berlin, MDR 1999, 1023 m.w. Hinweisen auf die Gegenansicht).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 W 25/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO bei

    Der dadurch gem. § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht durch den unterlegenen Prozessgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat MDR 2000, 851 = OLGR 2000, 333; ebenso schon 23. Zivilsenat, MDR 1978, 854; ferner OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; Hans. OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Koblenz JurBüro 1998, 302; Hans. OLG Hamburg MDR 1999, 256; zur Gegenmeinung s. u. 3.).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00

    Begründetheit des Mehrvertretungszuschlages in einem Passivprozess gegen eine

    Der dadurch gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht, der sich der Senat auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 BRAGO anschließt, durch den unterlegenen Prozeßgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf - 23. Zivilsenat - MDR 1978, 854; OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 302; OLG Hamburg MDR 1999, 256; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 6, Rdnr. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen - anderer Ansicht: OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142).
  • OLG Koblenz, 28.09.2001 - 14 W 643/01
    Der für den Honorarprozess einer Anwaltssozietät anders beurteilte Ausnahmefall (Senat vom 23.7., Az.: 14 W 382/97), ist mit dem hier kostenrechtlich zu entscheidenden Fall einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern nicht vergleichbar (so auch BGH JurBüro 1984, 377 = NJW 1984, 2296 - nur Leitsatz).
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